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Versicherungen für Mecklenburg-Vorpommern | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Betriebliche Altersvorsorge
Ansprüche auf Rentenzahlungen im System der betrieblichen Altersvorsorge verfallen nicht und bleiben auch nach einem Wechsel des Arbeitgebers erhalten. Rentenempfänger sind dabei nicht auf die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens, bei dem die betriebliche Altersversorgung in Auftrag gegeben wird, angewiesen. Der Anspruch auf Entgeltumwandlung eines Arbeitnehmers gegenüber
seinem Arbeitgeber beläuft sich auf vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze
in der gesetzlichen Rentenversicherung. Es ist allerdings bei Angestellten,
die nach einem Tarifvertrag bezahlt werden, erforderlich, dass der Tarifvertrag
eine Entgeltumwandlung explizit vorsieht. Betriebliche Vorsorgelösungen sind für Angestellte grundsätzlich empfehlenswert. Die Netto-Belastungen halten sich aufgrund der steuerlichen Behandlung in einem überschaubaren Rahmen und bei entsprechend langer Einzahlungsdauer wird ein Rentenanspruch erworben, der einen erheblichen Teil der Versorgungslücke, die die gesetzliche Rentenversicherung hinterlässt, schließen kann. In Kombination mit der Riester-Rente stellt die Betriebsrente für junge Sparer mit durchschnittlichem Einkommen eine Komplettlösung bei der Altersvorsorge dar. Angebot & Vergleich für Betriebliche Altersvorsorge in Schwerin, Rostock, Neubrandenburg, Stralsund, Wolgast oder Greifswald, Rügen, Usedom und ganz Mecklenburg-Vorpommern.
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