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Wohngebäudeversicherung in Mecklenburg-Vorpommern

WohngebäudeversicherungDie Wohngebäudeversicherung versichert Besitzer von Immobilien gegen Schäden am Objekt.
Die Police setzt sich zusammen aus der Feuerversicherung, der Leitungswasserversicherung und der Sturmversicherung. Wohngebäudeversicherungen sind unerlässlich und werden von Banken, die an einer Immobilienfinanzierung beteiligt sind, zwingend vorausgesetzt. Der Schutz der Versicherung erstreckt sich über verschiedene Bereiche und deckt eine Vielzahl von Schäden ab.


Die Feuerversicherung tritt für Schäden an einer Immobilie ein, die durch Brände, den Einschlag eines Blitzes, Implosion oder Explosion, herabstürzende Flugkörper bzw. Teilen davon sowie Schäden, die durch das Aufprallen von Fahrzeugen auf das Objekt entstehen.

Die Leitungswasserversicherung zahlt, wenn Leitungswasser austritt und dadurch Schäden verursacht, wie etwa bei einem Rohrbruch. Auch zahlt die Police bei Schäden, die durch das Gefrieren von Wasser innerhalb von Leitungen entstehen.

Die Sturmversicherung zahlt bei Beschädigungen am Objekt durch Sturm sowie bei Hagel. Die Existenz eines Sturmes ausreichender Stärke muss dabei durch Wetterstationen der naheliegenden Umgebung oder durch vergleichbare Schäden an Objekten der Nachbarschaft nachgewiesen werden.

Die Kosten einer Wohngebäudeversicherung richten sich nach dem Wert des zu versichernden Objektes, nach seiner Bauart und seinem Alter.
Neubauten, die technisch gut ausgestattet sind, weisen in der Regel ein deutlich geringeres Risiko für Schäden durch Frost oder Sturm auf, weil Dach, Wasserleitungen etc. auch stärkeren Belastungen standhalten. Ältere Objekte sind dagegen häufig mit einem Kostenaufschlag verbunden.

Die Wohngebäudeversicherung löst unmittelbar nachdem ein neu erstelltes Objekt bezugsfertig ist die Rohbauversicherung ab. Sie ist aufgrund des großen Schadenpotenzials, das Brände etc. bergen, unverzichtbar.
Bei Objekten, die nicht vom Eigentümer selbst genutzt sondern vermietet werden, können die Kosten für die Police als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Absolut betrachtet halten sich die Aufwendungen allerdings in einem vertretbaren Rahmen, da große Schäden selten sind und die Wohngebäudeversicherung den Charakter einer Risikopolice hat. Eine Selbstbeteiligung existiert in der Regel nicht.

Angebot & Versicherungsvergleich für eine Wohngebäudeversicherung in Schwerin, Rostock, Neubrandenburg, Stralsund, Wolgast oder Greifswald, Rügen, Usedom und ganz Mecklenburg-Vorpommern.

 

 

 

 

 
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