Wohngebäudeversicherung in Mecklenburg-Vorpommern
Die
Wohngebäudeversicherung versichert Besitzer von Immobilien
gegen Schäden am Objekt.
Die Police setzt sich zusammen aus der Feuerversicherung, der Leitungswasserversicherung
und der Sturmversicherung. Wohngebäudeversicherungen
sind unerlässlich und werden von Banken, die an einer Immobilienfinanzierung
beteiligt sind, zwingend vorausgesetzt. Der Schutz der Versicherung erstreckt
sich über verschiedene Bereiche und deckt eine Vielzahl von Schäden
ab.
Die Feuerversicherung tritt für Schäden an einer Immobilie
ein, die durch Brände, den Einschlag eines Blitzes, Implosion oder
Explosion, herabstürzende Flugkörper bzw. Teilen davon sowie
Schäden, die durch das Aufprallen von Fahrzeugen auf das Objekt entstehen.
Die Leitungswasserversicherung zahlt, wenn Leitungswasser austritt
und dadurch Schäden verursacht, wie etwa bei einem Rohrbruch. Auch
zahlt die Police bei Schäden, die durch das Gefrieren von Wasser
innerhalb von Leitungen entstehen.
Die Sturmversicherung zahlt bei Beschädigungen am Objekt
durch Sturm sowie bei Hagel. Die Existenz eines Sturmes ausreichender
Stärke muss dabei durch Wetterstationen der naheliegenden Umgebung
oder durch vergleichbare Schäden an Objekten der Nachbarschaft nachgewiesen
werden.
Die Kosten einer Wohngebäudeversicherung richten sich nach
dem Wert des zu versichernden Objektes, nach seiner Bauart und seinem
Alter.
Neubauten, die technisch gut ausgestattet sind, weisen in der Regel ein
deutlich geringeres Risiko für Schäden durch Frost oder Sturm
auf, weil Dach, Wasserleitungen etc. auch stärkeren Belastungen standhalten.
Ältere Objekte sind dagegen häufig mit einem Kostenaufschlag
verbunden.
Die Wohngebäudeversicherung löst unmittelbar nachdem ein neu
erstelltes Objekt bezugsfertig ist die Rohbauversicherung ab. Sie ist
aufgrund des großen Schadenpotenzials, das Brände etc. bergen,
unverzichtbar.
Bei Objekten, die nicht vom Eigentümer selbst genutzt sondern vermietet
werden, können die Kosten für die Police als Betriebsausgaben
steuerlich geltend gemacht werden. Absolut betrachtet halten sich die
Aufwendungen allerdings in einem vertretbaren Rahmen, da große Schäden
selten sind und die Wohngebäudeversicherung den Charakter einer Risikopolice
hat. Eine Selbstbeteiligung existiert in der Regel nicht.
Angebot & Versicherungsvergleich für eine Wohngebäudeversicherung
in Schwerin, Rostock, Neubrandenburg, Stralsund, Wolgast oder Greifswald,
Rügen, Usedom und ganz Mecklenburg-Vorpommern.
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