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Versicherungen für Mecklenburg-Vorpommern | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Pflegeversicherung in Mecklenburg-Vorpommern
Die Differenz kann in der Regel nicht aufgebracht werden: Wer pflegebedürftig
ist, bezieht kein Einkommen und gesetzliche Rente etc. reichen nicht im
Ansatz aus. Vorhandenes Vermögen, wie Immobilien oder Bankguthaben,
sind spätestens nach einigen Jahren aufgebraucht. Im schlimmsten
Fall müssen dann die Nachkommen die Kosten für die Betreuung
tragen und sind damit schnell wirtschaftlich ruiniert. Den Leistungsumfang können Versicherte bei Abschluss ihrer Police grundsätzlich frei wählen. Empfohlen wird, den Vertrag so zu gestalten, dass die tatsächlichen Kosten einer stationären Betreuung aus der Summe der Leistungen von privater und gesetzlicher Pflegeversicherung vollständig gedeckt werden können. Nur dann ist sichergestellt, dass nicht das eigene Vermögen bzw. das der Nachkommen herhalten muss, um das Pflegeheim zu zahlen. Die Kosten einer privaten Pflegeversicherung richten sich stark nach
dem Eintrittsalter. Je jünger der Versicherte bei Abschluss der Police
ist, desto geringer fallen die zu entrichtenden Prämien aus. Es empfiehlt
sich deshalb, schon in jungen Jahren eine private Police abzuschließen
und so die Kosten in höherem Lebensalter in einem überschaubaren
Rahmen zu halten. Angebot & Versicherungsvergleich für eine Pflegeversicherung in Schwerin, Rostock, Neubrandenburg, Stralsund, Wolgast oder Greifswald, Rügen, Usedom und ganz Mecklenburg-Vorpommern.
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