Versicherungen für Mecklenburg-Vorpommern | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Private Rentenversicherung Mecklenburg-VorpommernPrivate
Rentenversicherungen dienen dazu, die Versorgungslücke, die aufgrund
der demographischen Entwicklung und der damit verbundenen Überlastung
der gesetzlichen Rentenversicherung droht, zu schließen. Private Rentenversicherungen, die nach dem Jahr 2004 abgeschlossen wurden, müssen in der Auszahlungsphase mit dem Ertragsanteil zum persönlichen Steuersatz des Versicherungsnehmers versteuert werden. Policen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, sind in der Auszahlungsphase gänzlich steuerfrei. Die Einzahlungen in private Rentenversicherungen können nicht steuerlich geltend gemacht werden. Im Fall der Insolvenz des Versicherungsnehmers sind die im Vertrag befindlichen Guthaben zu verwerten, auch eine Anrechnung im Rahmen eines Antrags auf Hilfe zum Lebensunterhalt (ALG II) ist nicht möglich. Der wesentliche Vorteil einer privaten Rentenversicherung ist das Höchstmaß an Flexibilität, über das der Versicherungsnehmer verfügt. Die Police kann jederzeit gekündigt werden, Beschränkungen hinsichtlich des Lebensalters existieren nicht. Wahlweise kann der Lebenspartner für den Fall des eigenen Ablebens abgesichert werden. Private Rentenversicherungen garantieren einen bestimmten Auszahlungsbetrag pro 1000 Euro Einzahlung zur Fälligkeit. Die Höhe der garantierten Rente ist einer der ausschlaggebenden Faktoren bei der Wahl eines Anbieters. Sie fällt meist vergleichsweise gering aus, kann jedoch durch eine positive Entwicklung an den Kapitalmärkten deutlich aufgebessert werden. Angebot & Versicherungsvergleich für eine Private Rentenversicherung in Schwerin, Rostock, Neubrandenburg, Stralsund, Wolgast oder Greifswald, Rügen, Usedom und ganz Mecklenburg-Vorpommern.
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