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Rürup Rente Mecklenburg-Vorpommern

Rürup RenteDie Rürup-Rente wurde vor einigen Jahren vom ehemaligen Mitglied des Rates der Weisen entwickelt und dient nicht rentenversicherungspflichtigen Personen zum Aufbau einer Altersvorsorge mit steuerlicher Förderung. Rürup-Verträge stellen Rentenversicherungen dar, die mit einigen Restriktionen gegenüber rein privaten Policen verbunden sind, im Gegenzug aber Vorteile bei der steuerlichen Behandlung sowie im Fall der Insolvenz des Versicherungsnehmers bieten.

Einzahlungen in Rürup-Verträge können bis zu 20.000 Euro im Jahr als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden. Gemeinsam veranlagte Ehegatten können 40.000 Euro je Kalenderjahr von der Steuer absetzen. Das Finanzamt erkennt im Jahr 2009 jedoch nur 68 Prozent der Einzahlungen als steuerwirksam an, wobei dieser Prozentsatz in jedem Jahr um zwei Prozent steigt, bis dann im Jahr 2025 die Einzahlungen in voller Höhe geltend gemacht werden können.

In der Auszahlungsphase werden Rentenzahlungen von Verträgen, die ab dem Jahr 2040 fällig sind, zu 100 Prozent mit dem persönlichen Steuersatz des Empfängers versteuert. Die Vertragsguthaben von Rürup-Verträgen können wahlweise in einen Banksparplan oder in einen Investmentfonds eingezahlt werden. Bei letzterer Variante muss eine Kapitalgarantie jedoch die Rückzahlung der einbezahlten Beiträge in voller Höhe gewährleisten.

Die Auszahlung der Vertragsguthaben kann ab der Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgen. Eine Kapitalabfindung ist nicht möglich, die Rente wird als Leibrente gezahlt und kann auch nicht vererbt werden - verstirbt der Versicherungsnehmer wenige Jahre nach Rentenbeginn, fallen seine Ansprüche der Versichertengemeinschaft zu. Ehegatten können aber abgesichert werden.

Da Rürup-Verträge während der Einzahlungsphase weder künd- noch übertragbar sind, finden Vertragsguthaben bei einem Antrag auf ALG II und der damit verbundenen Prüfung des Vermögensstatus keine Berücksichtigung.

Rürup-Verträge sind für Freiberufler und Unternehmer die einzige verbliebene Möglichkeit, steuerbegünstigt für das Alter vorzusorgen. Dieser Umstand macht die Restriktionen, die im Vergleich zu rein privaten Maßnahmen bestehen, vertretbar. Die Unpfändbarkeit der Vertragsguthaben während der Laufzeit kann sich bei einer Insolvenz als unschätzbarer Vorteil entpuppen. Die auch als Basisrente bezeichnete Vorsorge-Form kann deshalb der Zielgruppe empfohlen werden.

Angebot & Versicherungsvergleich für eine Rürup Rente in Schwerin, Rostock, Neubrandenburg, Stralsund, Wolgast oder Greifswald, Rügen, Usedom und ganz Mecklenburg-Vorpommern.

 

 

 

 

 
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